Seit dem 1. September 2024 gilt in Estland das Gesetz zum Schutz von Personen, die arbeitsbezogene Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union. Dieses Gesetz ermöglicht es, arbeitsbezogene Verstöße vertraulich zu melden.
Der Meldekanal richtet sich an Mitarbeitende des Unternehmens, Dienstleister, Kooperationspartner sowie andere mit dem Unternehmen verbundene Personen.
Über diesen Kanal können sicher Sachverhalte gemeldet werden, die auf illegale, unethische oder anderweitig unangemessene Handlungen hinweisen — einschließlich Betrug, Fahrlässigkeit, Menschenrechtsverletzungen oder sonstigem Verhalten, das Personen, dem Unternehmen oder öffentlichen Interessen schaden kann (genauere Hinweise ergeben sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen).
Der Kanal dient ausschließlich der Meldung arbeitsbezogener Verstöße oder begründeter Verdachtsfälle.
Meldungen können schriftlich per E-Mail eingereicht werden an: personal@metec.ee
Den Eingang der Meldung bestätigen wir spätestens innerhalb von 7 Tagen und geben eine Rückmeldung zu ergriffenen oder geplanten Maßnahmen so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten.
Alle Meldungen werden sicher und unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet.
